Barrierefreie Websiten: Das BFSG und die Bedeutung der WCAG 2.2

Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern bereitgestellt werden. Dieses Gesetz schreibt die Einhaltung der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) auf den Stufen A und AA vor. Besonders relevant ist das BFSG für den elektronischen Geschäftsverkehr – etwa für Versicherungen, Onlineshops oder andere digitale Plattformen.
Kernpunkte des BFSG:
- Websites ohne Übergangsfrist: Ab Ende Juni 2025 müssen Websites und Onlineshops barrierefrei sein.
- Anwendungsbereich: Gilt ausschließlich für den B2C-Bereich, nicht für den B2B-Bereich.
- Kleinstunternehmen ausgenommen: Firmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Anforderungen befreit.
- Ausnahmen: Reine Präsentations-Websites und gesetzlich vorgeschriebene Dokumente (z. B. Standmitteilungen von Versicherungen) sind ausgenommen.
Barrierefreie Website: Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die die Anforderungen nicht umsetzen, riskieren erhebliche Konsequenzen:
- Rechtliche Maßnahmen: Marktüberwachungsbehörden können Websites abschalten oder Dienstleistungen zurückrufen.
- Verbraucherklagen und Verbandsklagen: Einzelpersonen oder Organisationen können rechtliche Schritte einleiten.
- Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Konkurrenten können Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
- Bußgelder: Es drohen Geldbußen von bis zu 100.000 €.
- Reputationsschäden: Barrieren im digitalen Angebot schaden dem öffentlichen Image.
Welche Anforderungen gelten für barrierefreie Websites?
Das BFSG verlangt Barrierefreiheit für folgende Systeme:
- Websites und Apps: Jede Funktionalität, die Verbrauchern angeboten wird.
- Elektronisch versandte Dokumente: PDF-Dokumente und andere Medien.
Wie setzen Unternehmen Barrierefreiheit für Websites um?
Die WCAG 2.2 gibt konkrete Kriterien vor, die Inhalte für alle Nutzergruppen zugänglich machen. Einige Beispiele:
- Textalternativen: Bilder, Videos und Nicht-Text-Inhalte müssen mit alternativen Beschreibungen versehen werden.
- Anpassbarkeit: Inhalte sollten flexibel gestaltet sein, um verschiedenen Layoutanforderungen gerecht zu werden.
- Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus erreichbar sein.
- Navigierbarkeit: Nutzer:innen sollten klar erkennen, wo sie sich auf der Website befinden, und Inhalte leicht finden können.
Eine umfassende Liste der WCAG-Kriterien findest Du hier.
Barrierefreie Website: Warum jetzt handeln?
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance:
- Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit Behinderungen machen etwa 15 % der Bevölkerung aus.
- Bessere Nutzererfahrung: Barrierefreie Websites sind oft intuitiver und benutzerfreundlicher.
- SEO-Vorteile: Suchmaschinen bevorzugen barrierefreie Inhalte, da diese oft technisch besser optimiert sind.
Unterstützung auf Deinem Weg zur barrierefreien Website
Die Umsetzung barrierefreier Websites kann eine Herausforderung sein – besonders ohne Expertise. Deshalb bietet CodeCamp:N umfassende Beratung und Lösungen, um Deine digitalen Angebote barrierefrei und benutzerfreundlich zu gestalten. Von der Analyse Deiner Website bis hin zur Umsetzung individueller Designs unterstützen wir Dich bei jedem Schritt.
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Fazit
Barrierefreie Webseiten sind mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist eine Chance. Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich nicht nur rechtlich ab, sondern gewinnen auch das Vertrauen und die Zufriedenheit ihrer Kunden. Nutze die Chance, Vorreiter im Bereich Web-Accessibility zu werden – wir helfen Dir gerne dabei!